Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen jetzt!
Inklusions-Initiative
Die folgenden Informationen sind übernommen von der Website der Inklusions-Initiative.
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache.
1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen
leben in der Schweiz.
Die Schweizer Politik muss endlich mehr tun
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Deshalb gibt es die Inklusions-Initiative.
Eine Initiative ist ein politisches Instrument.
Eine Initiative will etwas verändern.
Die Inklusions-Initiative will die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.
Wir sammeln ab dem 27. April 2023 Unterschriften für die Inklusions-Initiative.
Wir müssen 100 000 Unterschriften sammeln.
Nur dann ist die Initiative gültig.
Und nur dann gibt es eine Abstimmung.
Wir haben für das Sammeln von Unterschriften 18 Monate Zeit.
Unterstützen auch Sie die Inklusions-Initiative.
Machen Sie mit.
Jede Unterschrift zählt.
Unterschreiben auch Sie die Initiative.
Und helfen Sie uns, genug Unterschriften zu sammeln.
Wer darf unterschreiben?
Nur stimm·berechtigte Personen dürfen die Initiative unterschreiben.
Das bedeutet:
Eine Person muss das Stimmrecht haben.
Wie unterschreibe ich die Initiative?
Sie müssen auf einem Unterschriften·bogen unterschreiben.
Das ist wichtig:
Von Hand unterschreiben
Jede Person muss von Hand unterschreiben.
Vollständige und richtige Angaben
Die Gemeinden prüfen die Unterschriften·bogen.
Deshalb braucht es verschiedene Angaben zu jeder Person.
Es braucht:
-
Vorname und Name
-
Geburtstag
-
Adresse
-
wo die Person abstimmt: Kanton, Gemeinde und Postleitzahl
Die Angaben müssen richtig und vollständig sein.
Wie sammle ich Unterschriften?
Wir sammeln die Unterschriften mit einem Unterschriften·bogen.
Es gibt 2 Unterschriften·bögen:
-
Ein Bogen für 3 Unterschriften
Hier können 3 Personen unterschreiben. -
Ein Bogen für 10 Unterschriften
Hier können 10 Personen unterschreiben.
Hier können Sie die Unterschriften·bögen herunterladen.
Drucken Sie dann die Bögen aus.
Das ist wichtig:
Immer 1 Unterschriften·bogen pro Gemeinde
Auf einem Unterschriften·bogen dürfen nur stimm·berechtigte Personen
aus der gleichen Gemeinde unterschreiben.
Nehmen Sie also für jede Gemeinde einen separaten Unterschriften·bogen.
Vollständiger Unterschriften·bogen
Der Unterschriften·bogen muss komplett sein.
Mit der Tabelle für die Unterschriften.
Und mit dem Gesetzes·text für die Initiative.
Sie dürfen den Bogen also nicht zerschneiden.
Unterschriften·bögen zurückschicken
Schicken Sie uns die ausgefüllten Bögen mit der Post zurück.
Sie dürfen die Bögen nicht per Fax schicken.
Sie dürfen die Bögen auch nicht scannen und per E-Mail schicken.
Schicken Sie die Bögen an diese Adresse:
Inklusions-Initiative
Postfach 528
9430 St. Margrethen